Ab Version 2406 können Sie eine neue erweiterte Version der Browser-Inhaltsumleitung (Browser Content Redirection, BCR) implementieren. Mit der erweiterten BCR können Websiteentwickler das Overlay-Verhalten auf der Chrome-Clientplattform steuern und Nachrichten zwischen der auf dem Client ausgeführten Website und dem Remote-Desktop senden. Die Website wird nicht mehr wie bei der Browser-Umleitungsfunktion ausgelagert, sondern stattdessen auf den Client und den Remote-Desktop geladen.
Hinweis: Diese Funktion ist nur in Horizon Client für Chrome verfügbar.
Systemanforderungen für erweiterte BCR
Zur Unterstützung der erweiterten BCR-Funktion müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Mindestversionen der Software
- Horizon Agent 2406
- Horizon Client 2406
- Chrome-Erweiterung für Horizon-Browser-Inhaltsumleitung 2406
Unterstützte Betriebssysteme
- Clientbetriebssystem: Chrome OS
- Betriebssystem des Remote-Desktops: Win 11, Win 10, Win 2019, Win 2022
Konfigurieren der erweiterten Browser-Inhaltsumleitung auf dem Client
- Klicken Sie in der oberen rechten Ecke des Fensters für die Desktop- und Anwendungsauswahl im Chrome-Client auf die Schaltfläche Einstellungen in der Symbolleiste.
- Schalten Sie Browser-Inhaltsumleitung aktivieren in EIN um.
- Aktivieren Sie in der Google-Verwaltungskonsole die Einstellung
enhancedBcr: common-settings -> browserRedir -> enhancedBcr.
Konfigurieren der Website für die erweiterte Browser-Inhaltsumleitung
Zum Aktivieren der erweiterten BCR-Funktion steht kein separater GPO-Eintrag zur Verfügung. So konfigurieren Sie die Website für erweiterte BCR:
-
Aktivieren Sie die BCR-Funktion:
GPO -> Computerkonfiguration -> Administrative Vorlagen -> HTML5-Funktionen -> Browser-Umleitung -> Browser-Umleitung aktivieren/
-
Konfigurieren Sie die Website-URL in der Positivliste der erweiterten BCR:
GPO -> Computerkonfiguration -> Administrative Vorlagen -> HTML5-Funktionen -> Browser-Umleitung -> URL-Liste für erweiterte Browser-Umleitung aktivieren
Hinweis: Für die erweiterte Browser-Umleitung gelten dieselben URL-Übereinstimmungsmusterregeln wie für die Browser-Umleitungsfunktion.
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